Bereich:
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Mitarbeiter-Förderung
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Die Frage:
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Wir sind ein Unternehmen mit mehreren
Niederlassungen in Deutschland, Frankreich und Spanien. Die Gesamtbelegschaft
beträgt über 1300 Beschäftigte…
Als Betriebsrat ind wir immer
interessiert, für unsere Beschäftigten Vorteile zu schaffen. Nun vertreten
Sie die These, dass ein „WirKraftWerk“ für die Beschäftigten nur Vorteile und
für die Unternehmensleitung keine Kosten bedeutet. Das klingt wie „Zauberei“.
Haben wir bei unserer Arbeit bisher etwas übersehen? Wo ist der „Pferdefuß“? …
Und was könnten wir als Betriebsrat
tun, um unseren Beschäftigten solche Vorteile zukommen zu lassen?
Können „WirKraftWerke“ nur
entstehen, wenn die Unternehmensleitung zustimmt? …
Können „WirKraftWerke“ nur in unseren
deutschen Niederlassungen entstehen oder auch in Frankreich oder Spanien?
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(FragestellerIn – Mitglied des Betriebsrates in einer
mittelständischen AG
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Die Antworten
– Ein Auszug:
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Grundsätzlich gilt:
·
Unsere
WirKraftwerke (WKW) schaffen in der Tat ausschließlich
Vorteile und keine Nachteile.
·
WKW können
sowohl an deutschen, wie auch an ausländischen Unternehmensstandorten
entstehen.
·
Es wäre
natürlich gut, wenn der Betriebsrat die Initiative ergreifen würde. Das ist
jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch das Management kann initiativ
werden.
·
Der
Abschluss einer Betriebsvereinbarung
könnte Sinn machen, um den Entwicklungsprozess von Start an zu beschleunigen.
…
·
Weil es
zuvörderst darum geht, aufgrund von Gruppen-Handeln
die Vorteile zu organisieren, empfehlen wir die Gründung einer oder mehrer Unternehmens-Genossenschaften („U-Genos“.
Diese „U-Genos“ fördern zugleich das Prinzip der Selbstverantwortung in
der Belegschaft.
·
In welcher Tiefe
und Breite sozusagen eine kostenfreie „Extra-Förderbilanz“
für die Belegschaft entsteht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, weil
dafür die wichtigsten Interessen der Mitwirkenden (Mitglieder)
ausschlaggebend sind.
·
Für
Niederlassungen des Unternehmens in Deutschland könnte man überlegen, eine
gemeinsame „U-Geno“ zu bilden. Man kann aber auch an jedem Standort eine
eigene „U-Geno“ entstehen lassen und die Aktivitäten bündeln. Auch in
ausländischen Standorten sind eigenständige „U-Genos“ (ggf. nach dem Recht
der einzelnen Länder denkbar).
·
Letztlich
ist auch einen „Gesamt-U-Geno“ möglich,
die offen ist für die Mitgliedschaft der Beschäftigten aus allen
Unternehmensteilen.
·
Ein
wichtiger Grundsatz sollte stets Berücksichtigung finden: Je größer die
Gruppe (Mitglieder der „U-Geno), umso kräftiger wirken die Vorteile zugunsten
der Mitglieder. Das ist „WirKraft in
Aktion“.
Wie – für ihr Unternehmen - das
genau und am vorteilhaftesten geht, dazu sollten wir einen gemeinsamen Gesprächstermin
finden. Natürlich kostenfrei und unverbindlich!
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