Worum es geht

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19.3.17

WirKraftWerke (WKW) – Wie Unternehmen ihre Beschäftigten – ohne Zusatzkosten – fördern können


Bereich:
Mitarbeiter-Förderung

Die Frage:

Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in Deutschland, Frankreich und Spanien. Die Gesamtbelegschaft beträgt über 1300 Beschäftigte…
Als Betriebsrat ind wir immer interessiert, für unsere Beschäftigten Vorteile zu schaffen. Nun vertreten Sie die These, dass ein „WirKraftWerk“ für die Beschäftigten nur Vorteile und für die Unternehmensleitung keine Kosten bedeutet. Das klingt wie „Zauberei“. Haben wir bei unserer Arbeit bisher etwas übersehen? Wo ist der „Pferdefuß“? …
Und was könnten wir als Betriebsrat tun, um unseren Beschäftigten solche Vorteile zukommen zu lassen?
Können „WirKraftWerke“ nur entstehen, wenn die Unternehmensleitung zustimmt? …
Können „WirKraftWerke“ nur in unseren deutschen Niederlassungen entstehen oder auch in Frankreich oder Spanien?
     
(FragestellerIn – Mitglied des Betriebsrates in einer mittelständischen AG

Die Antworten – Ein Auszug:

Grundsätzlich gilt:

·         Unsere WirKraftwerke (WKW) schaffen in der Tat ausschließlich Vorteile und keine Nachteile.
·         WKW können sowohl an deutschen, wie auch an ausländischen Unternehmensstandorten entstehen.
·         Es wäre natürlich gut, wenn der Betriebsrat die Initiative ergreifen würde. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Auch das Management kann initiativ werden.
·         Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung könnte Sinn machen, um den Entwicklungsprozess von Start an zu beschleunigen. …
·         Weil es zuvörderst darum geht, aufgrund von Gruppen-Handeln die Vorteile zu organisieren, empfehlen wir die Gründung einer oder mehrer Unternehmens-Genossenschaften („U-Genos“. Diese „U-Genos“ fördern zugleich das Prinzip der Selbstverantwortung in der Belegschaft.
·         In welcher Tiefe und Breite sozusagen eine kostenfreie „Extra-Förderbilanz“ für die Belegschaft entsteht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, weil dafür die wichtigsten Interessen der Mitwirkenden (Mitglieder) ausschlaggebend sind.
·         Für Niederlassungen des Unternehmens in Deutschland könnte man überlegen, eine gemeinsame „U-Geno“ zu bilden. Man kann aber auch an jedem Standort eine eigene „U-Geno“ entstehen lassen und die Aktivitäten bündeln. Auch in ausländischen Standorten sind eigenständige „U-Genos“ (ggf. nach dem Recht der einzelnen Länder denkbar).
·         Letztlich ist auch einen „Gesamt-U-Geno“ möglich, die offen ist für die Mitgliedschaft der Beschäftigten aus allen Unternehmensteilen.
·         Ein wichtiger Grundsatz sollte stets Berücksichtigung finden: Je größer die Gruppe (Mitglieder der „U-Geno), umso kräftiger wirken die Vorteile zugunsten der Mitglieder. Das ist „WirKraft in Aktion“.  

Wie – für ihr Unternehmen - das genau und am vorteilhaftesten geht, dazu sollten wir einen gemeinsamen Gesprächstermin finden. Natürlich kostenfrei und unverbindlich!
      
   

Fragen bitte an info@menschen-machen-wirtschaft.de richten.


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